Was tut sich im Landkreis Neu-Ulm?
Welche Initiativen werden gestartet und was wird vorangetrieben? Schaut hier rein.
Ich bin mir sicher, es gibt noch viel mehr gemeinsame Engagements und Ideen dafür...
Wie können wir die Informationen weiter verdichten und uns organisieren?
info@betriebsystem.com
Klimaschutz im Landkreis Neu-Ulm
Klimaschutzmanager wurden und werden in den Gemeinden und im Landratsamt eingestellt (bisher: LRA Neu-Ulm, Stadt Neu-Ulm, Stadt Weißenhorn, Stadt Illertissen, Stadt Vöhringen)
Es soll ein Klimarat auf Kreisebene eingerichtet werden (laut Umwelt-Ausschuss in der Sitzung vom 01.02.2023: Vielen Dank für die Informationen, der Dank geht an Dr. Jürgen Bischof Fraktion Freie Wähler, Mitglied im Umwelt-Ausschuss des Kreistages).
Der Klimarat soll mit Experten aus der Wissenschaft und der Wirtschaft sowie Vertretern der Gesellschaft und der Bürgerschaft besetzt werden.
Kommunale Engagements für erneuerbare Energien im Landkreis Neu-Ulm
Der Verbund ILE (Iller-Roth-Biber) als Vereinigung von 7 Gemeinden (Buch, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterburg, Roggenburg, Unterroth) setzt sich u.a. für gemeinsame Flächenplanung im Rahmen des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes ein.
Zudem will die ILE in Absprache mit der Vensol GmbH deren Energiegenossenschaft für die kommunalen Flächen nutzbar machen.
In Weißenhorn werden den Bürgern vermehrt Angebote unterbreitet die eigene Planungen durch Energieberatungen zu unterstützen. Und selbstverständlich wird der Ausbau unseres Fernwärmenetzes vorangetrieben.
Der Bau von Windkraftanlagen ist immer wieder im Gespräch: in Pfaffenhofen, in Roggenburg, Weißenhorn und Altenstadt.
Der Ausbau von weiteren PV-Anlagen entlang der Autobahn BAB7 ist unschwer zu erkennen.
In Vöhringen wurde auf dem Wertstoffhof eine große PV-Freiflächenanlage installiert.
Gesetzliche Änderungen und Erleichterungen im Umgang mit den erneuerbaren Energien
Die Flächen bis 500m neben der Autobahn sind nun laut EEG in der letzten Novelle 2023 einfacher als "Sondergebiet Freiflächen PV-Anlage“ oder auch „Sondergebiet Solarenergienutzung“ durch die betroffenen Gemeinden auszuweisen.
Balkonkraftwerke (PV-Anlagen mit Schuko-Stecker als Plug-und-Play Anlage) bis 600 Watt Peak-Leistung können jetzt schon ohne Umsatzsteuer abführen zu müssen betrieben werden. Die Leistungsgrenze soll auf 800 Watt Peak-Leistung steigen (Vorschlag vom VDE). Der Anschluss über den Schuko-Stecker wird wohl durch die Bundesnetzagentur bald ermöglicht.
Beim Erwerb, der Lieferung und der Installation von PV-Anlagen bis 30 kW Peak-Leistung entfallen seit 2023 die 19% Mehrwertsteuer. Es muss nur noch der Nettobetrag bezahlt werden.
Betreiber von kleinen PV-Anlagen sind seit 2023 von der Einkommensteuer befreit:
Das gilt für bestehende und neue Anlagen bis 30 kW Peak-Leistung bei Einfamilien-häusern sowie anderen Gebäuden und je Wohn- und Gewerbeeinheit bis 15 kW Peak-Leistung.
Welche Engagements im Landkreis sind euch aufgefallen, wo engagiert ihr euch?
Meldet euch einfach dazu über den Kontakt: info@betriebsystem.com